Änderungen des Tarifvertrages hinterlegen
Durch den neuen Tarifvertrag, den die Adexa mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) vereinbart hat, können sich ab dem 1. August einige Vertragsdaten der Mitarbeiter ändern.
Betroffen können sein:
- die wöchentliche Vertragszeit (und indirekt dadurch auch die wöchentliche Arbeitszeit),
- der Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr 2024 und alle Folgejahre,
- das Gehalt.
Die Vertragsanpassungen, die sich dabei aus den verschiedenen Tarifänderungen ergeben, können ganz unterschiedliche Auswirkungen in der Praxis haben und müssen in den meisten Fällen mit den Mitarbeitern besprochen werden.
Entscheidend sind dabei auch die folgenden Punkte:
- Ist der Mitarbeiter Adexa-Mitglied und die Apotheke Mitglied im ADA?
- Wenn nicht, wird im Arbeitsvertrag direkt auf den Tarifvertrag Bezug genommen ?
💡Apotheke Adhoc hat dazu eine Übersicht veröffentlicht (Link) und auch die DAZ.online erläutert, in welchen Fällen die Anpassung von 40 auf 39 Stunden erfolgt (Link).
⏱️ Änderungen an den Vertragsstunden
Die Wochenstunden werden (nur) bei Vollzeitkräften von 40 auf 39 Stunden reduziert. Dies lösen Apotheken dabei auf zwei verschiedene Arten, die mit dem Mitarbeiter besprochen werden:
Beschreibung | |
---|---|
1️⃣ | Der Mitarbeiter reduziert seine wöchentlichen Vertragsstunden + seine Arbeitszeit. |
2️⃣ | Mitarbeiter reduziert seine wöchentliche Vertragsstunden, behält seine bisherige Arbeitszeit aber bei (und macht in der Folge wöchentlich z. B. eine Plusstunde). |
1️⃣ Mitarbeiter reduziert wöchentliche Vertragsstunden + Arbeitszeit
In diesem Fall bearbeitet ihr die Sollzeit/Musterwoche und den Standardplan des Mitarbeiters.
Betrifft | Beschreibung |
---|---|
Sollzeit/Musterwoche | Erstellt einen neuen Sollzeit-Abschnitt ab dem Stichtag und hinterlegt die neue Wochenarbeitszeit des Mitarbeiters (39 Stunden). ⚠️ Wir empfehlen, den Stichtag auf einen Montag zu legen, um es mit dem Standardplan abzugleichen. Klickt auf Erstellen > Speichern > Aktivieren. |
Wenn ihr Abwesenheiten nach der Adexa-Musterwoche berechnet, müssen die Stunden nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter individuell neu verteilt werden. Wenn ihr Abwesenheiten nach geplanter Zeit oder mit der 1/6-Durchschnittsmethode berechnet, könnt ihr die Verteilung der Sollstunden auf die einzelnen Wochentage weiterhin ignorieren. | |
Standardplan | Da der Standardplan des Mitarbeiters nur leicht angepasst werden soll, öffnet am aktuellen Standardplan oben rechts das 3-Punkte-Menü und wählt „Duplizieren“. Reduziert den aktuellen Standardplan nun um die Zeit, so wie ihr es mit dem Mitarbeiter besprochen habt. Klickt auf Speichern > Aktivieren. |
⚠️ Wichtig: Bearbeitet nicht die bisherigen Abschnitte der Sollzeit + des Standardplans, die bereits in der Vergangenheit begonnen haben. Dies hätte Auswirkungen auf die bisherige Einsatzplanung.
2️⃣ Mitarbeiter reduziert wöchentliche Vertragsstunden, behält Arbeitszeit aber bei
Einige Apotheken möchten am Arbeitsplan selbst nichts ändern. Werden die Vertragsstunden daher abgesenkt, entsteht als Folge eine Plusstunde pro Woche, die der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt abbauen kann (mit einem Jahresarbeitszeitkonto).
In diesem Fall bearbeitet ihr nur die Sollzeit/Musterwoche des Mitarbeiters und behaltet den Standardplan bei.
Betrifft | Beschreibung |
---|---|
Sollzeit/Musterwoche | Erstellt einen neuen Sollzeit-Abschnitt ab dem Stichtag und hinterlegt die neue Wochenarbeitszeit des Mitarbeiters (39 Stunden). ⚠️ Wir empfehlen, den Stichtag auf einen Montag zu legen, um es mit dem Standardplan abzugleichen. Klickt auf Erstellen > Speichern > Aktivieren. |
Wenn ihr Abwesenheiten nach der Adexa-Musterwoche berechnet, müssen die Stunden nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter individuell neu verteilt werden. Wenn ihr Abwesenheiten nach geplanter Zeit oder mit der 1/6-Durchschnittsmethode berechnet, könnt ihr die Verteilung der Sollstunden auf die einzelnen Wochentage weiterhin ignorieren. |
⚠️ Wichtig: Bearbeitet nicht den bisherigen Sollzeit-Abschnitt, der bereits in der Vergangenheit begonnen hat. Dies hätte Auswirkungen auf die bisherige Einsatzplanung.
⛱️ Änderungen am Urlaub
Mitarbeiter haben Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag und erhalten nun 35 Urlaubstage (anstatt zuvor 34), bezogen auf die 6-Tage-Woche. Dies gilt bereits rückwirkend ab 2024. Außerdem erhalten Mitarbeiter mit mehr als 4-jähriger Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen freien Tag (bislang erst nach 5 Jahren).
💡 Onlinerechner
Die 35 Urlaubstage (bzw. 36 nach 4-jähriger Betriebszugehörigkeit) beziehen sich dabei immer auf die 6-Tage-Woche. Wenn ihr die Urlaubstage in Arbeitstage herunterrechnet, errechnet zunächst den neuen, individuellen Jahresanspruch. Das geht besonders einfach mit unserem Onlinerechner: hier klicken >
Korrektur für 2024 (aktuelles Jahr)
- Öffnet die Personalakte > Urlaubskonto.
- Klickt auf den Eintrag vom 1.1.2024 „Jahresurlaub nach Vertrag“.
- Überschreibt den bisherigen Eintrag vom 1.1.2024 mit dem neu errechneten Wert.
Automatische Gutschrift ab 2025
- Bleibt im Urlaubskonto und bearbeitet rechts die Urlaubseinstellungen.
- Tragt hier den errechneten Jahresurlaubsanspruch ein. Dieser wird dem Mitarbeiter dann zum Stichtag 1.1. jedes Jahr automatisch gutgeschrieben.
💶 Änderungen am Gehalt
Änderungen, die ausschließlich das Gehalt betreffen, haben keine Auswirkungen auf die Arbeitszeiten der Mitarbeiter und müssen nur ans Steuerbüro gemeldet werden. Es müssen daher keine wichtigen Änderungen in apocollect durchgeführt werden. Wenn ihr die Vertragsänderungen inkl. Gehälter über die Personalakte > Vertragsdaten dokumentiert, könnt ihr hier jedoch das neue Gehalt eintragen.
⚠️ Hinweis: Wir sind keine Rechtsberatung! Alle Angaben daher ohne Gewähr. Bei rechtlichen Fragen wendet euch daher an euren Verband bzw. die Adexa oder euren Steuerberater.